Seit November 2023 sind wir die Stellantis Bank. Als Kundin/Kunde der ehemaligen Opel Bank finden Sie auf diesen Internetseiten alles Wichtige rund um die Verwaltung Ihres Finanzierungs-/Leasingvertrags. 

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Mein Auto hat einen (Total-) Schaden bzw. es wurde gestohlen. Was muss ich tun?

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an. Haben Sie eine Stellantis Autoversicherung, wenden Sie sich bitte an die ALLIANZ SCHADENBEARBEITUNG unter der Telefonnummer (0800) 4200-127 (kostenlos) bzw. aus dem Ausland unter +49 345 77 45 99 97.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
  4. Sollten Sie eine Differenzkaskoversicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht im Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Erstattung wunschgemäß adressieren können.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Häufige Fragen und Antworten«

Die Schlussrate zu meiner Finanzierung ist demnächst fällig, wie geht es jetzt weiter?

Der Finanzierungsvertrag für Ihr Fahrzeug läuft demnächst aus und die Zahlung der Schlussrate steht in Kürze an. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

  1. Anschlussfinanzierung: Sie behalten Ihr Fahrzeug und finanzieren die Schlussrate zu günstigen Konditionen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Stellantis Partner.
  2. Übernahme des Fahrzeugs: Sie bezahlen die Schlussrate und das Fahrzeug gehört Ihnen.
    Für Ihre Überweisung nutzen Sie bitte das folgende Konto der Stellantis Bank unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck:
    IBAN: DE11500400000600014500
    BIC: COBADEFFXXX
    Die Höhe der Schlussrate sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit können Sie jederzeit im Servicebereich für Leasing und Finanzierung einsehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) erhalten Sie unaufgefordert nach vollständiger Rückzahlung der Finanzierung per Post.
  3. Fahrzeugrückgabe: Sie geben Ihr Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu den zu Vertragsbeginn vereinbarten Bedingungen zurück und wählen Ihren neuen Wunsch-Opel. Ihr Opel Partner berät Sie gerne.
Wie kann ich die Ablösesumme für meinen Finanzierungs-/Leasingvertrag in Erfahrung bringen?

Eine vorzeitige Ablösung kann aus verschiedenen Gründen für Sie in Frage kommen:

  • Sie interessieren sich für ein neues Fahrzeug und möchten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten?
  • Sie möchten Ihr Fahrzeug aus finanziellen Gründen vorzeitig verkaufen oder zurückgeben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung nur, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Ist dies der Fall, gehen Sie wie folgt vor:

  • Bei einem Finanzierungsvertrag: Sie können die Ablösesumme zum aktuellen Zeitpunkt im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen. Wählen Sie hier die „Details“ des jeweiligen Vertrags aus und klicken Sie auf „Ablösesumme“. Um die Ablösesumme für einen späteren Zeitpunkt zu erfahren, wenden Sie sich bitte an Ihren Opel Partner.
  • Bei einem Leasingvertrag: Die Ablösesumme für die vorzeitige Ablösung eines Leasingvertrags kann Ihnen ausschließlich Ihr Opel Partner nennen. Die Opel Bank kann Ihnen weder telefonisch noch über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich ausschließlich und direkt an Ihren Opel Partner.

Opel Partner in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Sollten Sie aufgrund von Arbeitslosigkeit oder längerer Erkrankung an eine vorzeitige Ablösung denken, prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihr Vertrag eine Leasingraten- oder Restkreditversicherung beinhaltet. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung.

Wie kann ich den Kfz-Brief anfordern, um Änderungen zu veranlassen?

Bestimmte Änderungen müssen im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Namensänderung des Fahrzeughalters
  • Aktualisierung der Anschrift des Fahrzeughalters bei Umzug
  • An- und Abmeldung des Fahrzeugs
  • Änderungen von technischen Eintragungen

Hat sich Ihr Name geändert, nutzen Sie bitte das Formular Auftrag zur Namensänderung, in dem Sie auch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle angeben können, an die wir den Kfz-Brief senden sollen. Für die übrigen Änderungen veranlassen Sie den Versand des Kfz-Briefs über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung bequem online:

  1. Wählen Sie die „Details“ des entsprechenden Vertrags aus.
  2. Unter dem Menüpunkt „Kfz-Brief“ können Sie den Kfz-Brief an eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl schicken lassen. Wenn Sie den Versand des Kfz-Briefs beauftragt haben, erhalten Sie von uns ein Schreiben zu den nächsten Schritten.
  3. Sobald der Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle vorliegt, können Sie die entsprechenden Änderungen dort  vornehmen lassen. Im Anschluss wird das Dokument zurück an die Stellantisl Bank geschickt.

Wichtiger Hinweis: Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte auch unter dem Menüpunkt „Persönliche Informationen“ im Servicebereich für Leasing und Finanzierung.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Restkredit- & Leasingratenversicherung«

Ich bin unverschuldet arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden. Was muss ich tun?

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.


KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Telefon (06142) 220 7000
E-Mail info@opelbank.de

Wofür benötige ich die „Restkredit-“ bzw. „Leasingratenversicherung“?

Die Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stellantis Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restkredit- oder Leasingratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Was ist die „Differenzkaskoversicherung (GAP)“?

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

Welche Form von „GAP“ ist bei mir versichert und was wird gezahlt?

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Kann ich meine Versicherungen kündigen?

Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank S.A. Niederlassung Deutschland / Opel Leasing GmbH
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
Fax (03491) 768259
E-Mail info@opelbank.de

Was zahlt die „Restkredit-“ bzw. „Leasingratenversicherung“?

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 42 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt. Die Versicherung übenimmt je Versicherungsfall bis zu 24 Monate (max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.

Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt. Stichtag ist das im Rentenbescheid genannte Verrentungsdatum bzw. der Todestag.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 30 Tagen (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich. Zusätzlich beinhaltet dieser Baustein ein Assistance Paket mit Beratungsleistungen bereits bei drohendem Arbeitsplatzverlust, z. B. Check des Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen sowie juristische Erstberatung.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Welche Risiken sind versichert?

Bei Abschluss der Restkredit-/Leasingratenversicherung standen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Paket „Basis“ – hier sind die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert
  • Paket „Plus“ – zusätzlich zum Paket „Basis“ sind Sie gegen Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit
    (z.B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Kann ich meine Versicherungen widerrufen bzw. kündigen?
  • Ihr Recht auf Widerruf:
    Sie können Ihre Anmeldung zur Restkreditversicherung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Widerrufsrecht in Ihrer Anmeldeerklärung.
  • Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung:
    Sie können jederzeit von der Stellantis Bank verlangen, dass diese Sie von der Restkreditversicherung abmeldet. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats ab, in dem Sie gekündigt haben. Weitere Informationen zum Abmelde-/ Kündigungsrecht finden Sie in § 38 der Versicherungsbedingungen.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Brief oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift hierfür lautet:

Stellantis Bank S.A. Niederlassung Deutschland
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
E-Mail info@opelbank.de

Weitere Fragen aus der Kategorie »Schaden am finanzierten/geleasten Auto«

Was ist die „Differenzkaskoversicherung (GAP)“?

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

Welche Form von „GAP“ ist bei mir versichert und was wird gezahlt?

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.